Der Arbeitgeber folgt nicht den Richtlinien der Durchführungsverordnungen 20-54 und 21-11, zu denen die Anforderungen des COVID-19-Vorbereitungsplans für Minnesota-Unternehmen gehören, insbesondere: 1. Der Arbeitgeber verlangt oder erzwingt nicht das Tragen von Gesichtsbedeckungen für alle Arbeitnehmer. Die Einrichtung verfügt nicht über Protokolle, die eine angemessene physische Distanzierung der…
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