Der Arbeitgeber folgt nicht den Richtlinien der Exekutivverordnung #20 -81 und des COVID-19-Preparedness-Plans, insbesondere: 1. Der Arbeitgeber zwingt die Mitarbeiter nicht dazu, Gesichtsbedeckungen zu tragen. Soziale Distanzierung (im Abstand von mehr als 6 Fuß) wird vom Arbeitgeber weder durchgesetzt noch von den Arbeitnehmern beibehalten. Der Arbeitgeber hat…
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