Der Arbeitgeber hat keinen schriftlichen COVID-19-Preparedness-Plan entwickelt und umgesetzt, um die folgenden Vorsichtsmaßnahmen am Arbeitsplatz durchzusetzen: 1. Soziale Distanzierung wird nicht als gemeinsame Arbeitsbereiche (Büros) implementiert oder aufrechterhalten. Gesichtsbedeckungen werden vom Arbeitgeber nicht benötigt oder durchgesetzt. 3. Mitarbeiter mit bestätigten positiven Fällen dürfen zur Arbeit kommen und…
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