Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen, um die Mitarbeiter vor der Ansteckung und Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Mitarbeiter, die COVID-Symptome aufweisen, dürfen sich ohne ordnungsgemäße Überprüfung zur Arbeit melden und bei der Arbeit bleiben.