Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen, um die Mitarbeiter vor der Ansteckung und Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Mitarbeiter, die COVID-Symptome aufweisen, dürfen sich ohne ordnungsgemäße Überprüfung zur Arbeit melden und bei der Arbeit bleiben.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov |…
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov |…
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