1. Nichteinhaltung des Mandats für Mitarbeiter, Gesichtsbedeckungen zu tragen. Ein Mitarbeiter (Supervisor) beobachtete, dass er keine Gesichtsbedeckung im Fließbandbereich trug. Nichteinhaltung von Maßnahmen zur sozialen Distanzierung durch Aufrechterhaltung einer Mindestdistanz von sechs Fuß zwischen Mitarbeitern in öffentlichen Räumen. Supervisor beobachtet in der Nähe von weniger als 6…
35
Bemerkungen
Kommentar
