1. Der Infektionskontrollplan des Arbeitgebers ist insofern unzureichend, als die Mitarbeiter mit mehreren Symptomen von Covid-19 arbeiten und nicht daran gehindert werden, zu arbeiten. Der Infektionskontrollplan des Arbeitgebers ist insofern unzureichend, als es zu einer unzureichenden Überprüfung der Mitarbeiter kommt (z. B. wird kein enger Kontakt von…
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