1. Nichteinhaltung des Mandats für Mitarbeiter, Gesichtsbedeckungen zu tragen. Sieben Mitarbeiter (Lagermitarbeiter, Mitarbeiter an der Rezeption, Vorgesetzte und Eigentümer) beobachteten, dass sie keine Gesichtsbedeckungen trugen. Nichteinhaltung von Maßnahmen zur sozialen Distanzierung durch Aufrechterhaltung einer Mindestdistanz von sechs Fuß zwischen Mitarbeitern in öffentlichen Räumen. Alle Mitarbeiter beobachteten, wie…
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