Die Mitarbeiter sind nicht durch physische Barrieren oder ausreichende Distanz geschützt, um während des Fahrens des Lieferwagens eine ausreichende soziale Distanzierung aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus wird das Tragen der Gesichtsbedeckung vom Arbeitgeber nicht durchgesetzt. Ein möglicher Verstoß gegen das OSHA Act von 1970, Abschnitt 5 (a) (1).
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