1) Der Arbeitgeber hat keinen Plan zum Schutz der Mitarbeiter vor durch Blut übertragenen Krankheitserregern und Infektionskrankheiten entwickelt und umgesetzt. 2) Der Arbeitgeber hat Arbeitnehmern, die durch Blut übertragenen Krankheitserregern und Infektionskrankheiten ausgesetzt sind, keine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 20
Quelle:…
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 20
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