T8 CCR § 3205 (c) (7) - Mitarbeiter tragen bei Lieferungen keine Gesichtsbedeckungen. Die Arbeitgeber stellen Gesichtsbedeckungen zur Verfügung und stellen sicher, dass sie von Mitarbeitern über Nase und Mund getragen werden, wenn sie drinnen, im Freien und weniger als 6 Fuß von einer anderen Person entfernt…
25
Bemerkungen
Kommentar
