Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a) Mitarbeiter im Hauptbüro, die bekanntermaßen mit COVID-19 infiziert sind oder vermutlich mit COVID-19 infiziert sind, dürfen melden und/oder bleiben bei der Arbeit.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt:…
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