1. Die Mitarbeiter sind möglichen COVID-19-Infektionen ausgesetzt, da Mitarbeiter keine Masken tragen, entgegen dem Arbeitsschutzgesetz von 1970, Klausel 5 (a) (1).
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 20
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2021-10-03