Titel 8 CCR 3203 (a) (4) Der Arbeitgeber setzt die soziale Distanzierung zwischen den Arbeitnehmern nicht durch und hält sie nicht mindestens sechs Fuß voneinander entfernt, um die Mitarbeiter vor der Exposition gegenüber dem COVID-19-Virus zu schützen. Darüber hinaus prüft der Arbeitgeber die Mitarbeiter nicht auf Anzeichen…
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