5141 (c) Der Arbeitgeber bietet keinen angemessenen Atemschutz für Mitarbeiter, die Harz sprühen, und für diejenigen, die abschleifen, duscht er und ist Glasfaserpartikeln ausgesetzt. 3205 (c) (2) (B) Der Arbeitgeber führt kein effektives COVID-19-Screening-Verfahren für Arbeitnehmer durch.
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 80
Quelle: Osha.gov | Datum…
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 80
Quelle: Osha.gov | Datum…
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