1. Die Mitarbeiter in der Einrichtung sind COVID-19 ausgesetzt, da der Arbeitgeber die soziale Distanzierung nicht implementiert und die Anlage effektiv reinigt. Anwendbarer OSHA Standard Abschnitt 5a1 des Arbeitsschutzgesetzes von 1970
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 20
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-06-11
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 20
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-06-11
2
Bemerkungen
Kommentar
1. Die Mitarbeiter in der Einrichtung sind COVID-19 ausgesetzt. Der Arbeitgeber stellt nicht sicher, dass Manager und Arbeitnehmer soziale Distanzierung praktizieren und/oder angemessene Gesichtsbedeckungen tragen, wie von den Centers for Disease Control (CDC) empfohlen. Anwendbare OSHA-Norm (en): Abschnitt 5 (a) (1) Allgemeine Zollklausel des Gesetzes über Arbeitssicherheit…
2
Bemerkungen
Kommentar
