1. Der Arbeitgeber verfügt nicht über angemessene Kontaktverfolgungsverfahren. Mitarbeiter arbeiten mindestens 15 Minuten im Abstand von weniger als 6 Minuten, dürfen jedoch nicht unter Quarantäne gestellt werden. Die Mitarbeiter sind besorgt über die Exposition gegenüber dem Coronavirus (COVD-19), da der Arbeitgeber den Arbeitsplatz nicht ordnungsgemäß gereinigt und…
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