T8 CCR § 3203 (a) (4) und (a) (6) - Die Einrichtung wurde ohne Einschränkungen eröffnet, die gegen alle Covid-19-Vorschriften zur Sicherheit verstoßen. Keine Gesichtsbedeckungen, keine soziale Distanzierung usw., die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken für Mitarbeiter und Kunden darstellen.
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 10
Quelle: Osha.gov |…
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 10
Quelle: Osha.gov |…
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1. T8 CCR § 3203 (a) (2) - Anordnung der Gesichtsbedeckungen in der Einrichtung nicht durchgesetzt. T8 CCR § 3203 (a) (6) - Protokoll zur sozialen Distanzierung wird im Fitnessstudio nicht durchgesetzt. Mitarbeiter und Gönner, die sich mit einer möglichen Exposition gegenüber Covid-19 in der Einrichtung befassen.…
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