1. Der Arbeitgeber setzt nicht durch, dass die Fahrer/Mitarbeiter in der Versandstelle Masken tragen, wodurch andere Arbeitnehmer COVID-19 aussetzen. Potenziell anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 (a) (1) gemäß dem Arbeitsschutzgesetz von 1970
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 30
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-10-23
1. Arbeitnehmer sind Gefahren ausgesetzt, die mit SARS-2 verbunden sind, wenn der Arbeitgeber weder Gesichtsbeläge am Arbeitsplatz noch soziale Distanzierung durchsetzt.