1. Nichteinhaltung des Mandats für Mitarbeiter, Gesichtsbedeckungen zu tragen. Nichteinhaltung des Mandats für Personen/Gönner, während der Geschäftseinrichtung des Arbeitgebers Gesichtsbedeckungen zu tragen. Nichteinhaltung von Maßnahmen zur sozialen Distanzierung durch Aufrechterhaltung eines Mindestabstands zwischen Personen/Gönnern in öffentlichen Räumen.
Angebliche Gefahren: 3,
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-11-23
Angebliche Gefahren: 3,
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-11-23
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