Der Arbeitgeber setzt keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz durch: a) Der Arbeitgeber setzt das ordnungsgemäße Tragen von Gesichtsmasken/Verkleidung durch Mitarbeiter gemäß der Exekutivverordnung des Gouverneurs und dem neuen DOLI/VOSH-Notfall nicht durch Vorübergehender Standard (16VAC25-220).
Angebliche Gefahren:…
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