1. Die Mitarbeiter sind einer möglichen COVID-19-Infektion ausgesetzt, da Mitarbeiter Symptome zeigen und/oder positiv auf COVID-19 getestet wurden, aber trotzdem aufgefordert werden, zur Arbeit zu kommen. Im Gegensatz zum Arbeitsschutzgesetz von 1970 gilt die allgemeine Zollklausel 5 (a) (1).
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 5
Quelle: Osha.gov…
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 5
Quelle: Osha.gov…
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