Die Arbeitnehmer sind möglicherweise einer COVID-19-Infektion ausgesetzt, da der Arbeitgeber keine Verfahren wie die Durchsetzung der Quarantäne von Personen durchsetzt, die positiv auf COVID-19 getestet wurden, und keine Maske oder soziale Distanzierung erfordert. Ein möglicher Verstoß gegen Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes.