1. Der Arbeitgeber entspricht nicht dem COVID-19-Mandat des Gouverneurs in Bezug auf die Desinfektion hochberührender Oberflächen nach jedem Gebrauch. Der Arbeitgeber stellt den Haushälterinnen keine ausreichenden Reinigungs-Desinfektionsmittel zur Verfügung. Der Arbeitgeber entspricht nicht dem COVID-19-Mandat des Gouverneurs in Bezug auf die soziale Distanzierung zwischen den Arbeitnehmern. Der…
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1. Der Arbeitgeber entspricht nicht dem COVID-19-Mandat des Gouverneurs hinsichtlich der Desinfektion von Oberflächen mit hoher Berührung und der Desinfektion von Arbeitsbereichen nach etwa 10 positiven COVID-19-Fällen. GEFAHR STANDORT: Durchgehend. 10.08.2020 JH
Angebliche Gefahren: 1,
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-08-05
Angebliche Gefahren: 1,
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-08-05
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