Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen, um Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Gemeinschaftsbereiche und häufig berührte Oberflächen werden nicht regelmäßig gereinigt und desinfiziert. b) Das Tragen von Gesichtsmasken/Abdeckungen durch Mitarbeiter wird nicht durchgesetzt. c) Richtlinien zur sozialen Distanzierung werden nicht…
3
Bemerkungen
Kommentar
