1. Der Arbeitgeber hält das COVID-19-Mandat des Gouverneurs in Bezug auf Personen/Gönner, die in der Einrichtung des Arbeitgebers Gesichtsbedeckungen tragen, nicht ein. Obdachlose betreten die Einrichtung und die meisten von ihnen tragen beim Betreten keine Gesichtsbedeckungen. Mitarbeiter sind COVID-19 ausgesetzt, weil sie 2 (zwei) Stunden statt 1…
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