Die Mitarbeiter sind möglicherweise dem COVID-19-Virus ausgesetzt, da der Arbeitgeber die Verwendung von Gesichtsbedeckungen nicht durchsetzt. Mögliche anwendbare OSHA-Norm (en): Abschnitt 5 (a) (1).
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-12-07