Der Arbeitgeber unterhält kein wirksames Vorbereitungs- und Präventionsprogramm für Infektionskrankheiten für Covid-19. Bei Kenntnis positiver Fälle informiert der Arbeitgeber die Arbeitnehmer nicht. Die Sanierung von Gemeinschaftsräumen und Geräten ist mangelhaft. Sanitärversorgung steht den Arbeitnehmern nicht zur Verfügung.