Der Arbeitgeber unterhält kein wirksames Vorbereitungs- und Präventionsprogramm für Infektionskrankheiten für Covid-19. Bei Kenntnis positiver Fälle informiert der Arbeitgeber die Arbeitnehmer nicht. Die Sanierung von Gemeinschaftsräumen und Geräten ist mangelhaft. Sanitärversorgung steht den Arbeitnehmern nicht zur Verfügung.
Angebliche Gefahren: 1, exponierte Mitarbeiter: 20
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum:…
Angebliche Gefahren: 1, exponierte Mitarbeiter: 20
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