Mitarbeiter sind dem SARS-CoV2-Virus ausgesetzt. Sie sind nicht verpflichtet, Gesichtsmasken zu tragen, während sie Lebensmittel herstellen und Kunden unterstützen. Anwendbarer OSHA-Standard: 5 (a) (1) des Arbeitsrechtsgesetzes.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-09-07
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-09-07
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