1. Während einer COVID-19-Pandemie erlaubt der Arbeitgeber den Besuchern, die Einrichtung ohne Gesichtsbedeckung oder Überwachung der Exposition zu betreten. Mitarbeiter, die mit COVID-19-positiven Patienten arbeiten, erhalten vor dem Betreten der Patientenzimmer keine ausreichende PSA. Die Mitarbeiter erhielten mitten in ihrer Arbeitsschicht Gesichtsschutzschilder und N95-Masken, nachdem sie mit…
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