Der Arbeitgeber unterhält kein wirksames Programm zur Vorbereitung und Prävention von Infektionskrankheiten für Covid-19. Bei Kenntnis positiver Fälle identifizierte, überprüfte und stellte der Arbeitgeber die exponierten Mitarbeiter nicht unter Quarantäne. Die Sanierung von Gemeinschaftsräumen, der Ausrüstung zur Einbeziehung der Linie ATL 20 und der Fahrzeuge ist mangelhaft.…
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