1. Der Arbeitgeber setzt die Temperaturüberprüfungen von Fahrern gemäß seinem COVID-19-Verfahren, T8 CCR 3203 (a) (4) (6), nicht durch. Der Arbeitgeber ist sich der gefährlichen Routenbedingungen nicht bewusst, die den Mangel an Straßenlaternen, den Verlust der Mobiltelefonnutzung und die Bereitstellung von Taschenlampen an die Mitarbeiter umfassen. Der…
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