1. Mitarbeiter, die möglicherweise COVID-19 ausgesetzt sind, während sie die Zahnpflege neben Patienten unterstützen und anbieten, müssen ihre eigenen N95-Atemschutzgeräte bezahlen. Die Mitarbeiter in Punkt 1 wurden nicht mit Augen- und/oder Gesichtsschutz und Kleidern oder gleichwertig versorgt.
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 6
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum:…
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 6
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum:…
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