1. Nichteinhaltung des COVID-19-Mandats des Gouverneurs in Bezug auf Maßnahmen zur sozialen Distanzierung durch Aufrechterhaltung eines Mindestabstands von sechs Fuß zwischen Mitarbeitern im öffentlichen Raum. Es besteht die Sorge, dass es keine Hindernisse zwischen Mitarbeitern und Kunden gibt. Gefahrenlage: Die Rezeption und der Lobbybereich. 27.07.2020 bm
Angebliche…
Angebliche…
65
Bemerkungen
Kommentar
