1. Die Mitarbeiter sind während der Aerosolgenerierung zahnärztlicher Verfahren Krankheiten wie Coronavirus ausgesetzt, und der Arbeitgeber bietet keine N95-Atemschutzmasken oder ein Beatmungsgerät, das ein gleichwertiges oder höheres Schutzniveau bietet. Hinweis: Atemschutzgeräte sollten im Rahmen eines umfassenden Atemschutzprogramms verwendet werden, einschließlich eines schriftlichen Programms, medizinischer Bewertungen, Fit-Tests und…
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