1. Nichteinhaltung von Maßnahmen zur sozialen Distanzierung durch Aufrechterhaltung einer Mindestdistanz von sechs Fuß zwischen Mitarbeitern in öffentlichen Räumen. Der Arbeitgeber hat keine COVID-19-Verfahren entwickelt, die zu befolgen sind, wenn Mitarbeiter mit anderen positiven COVID-19-Mitarbeitern in Kontakt gekommen sind.
Angebliche Gefahren: 2,
Quelle: Osha.gov | Belegdatum: 2020-11-20
Angebliche Gefahren: 2,
Quelle: Osha.gov | Belegdatum: 2020-11-20
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