1. Der Arbeitgeber hat keine Verfahren gemäß den CDC-Richtlinien zur Verhinderung der Übertragung des COVID-19-Virus zum Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz eingeführt. Büroangestellte sitzen prominent zueinander und tragen keine Masken/Gesichtsbedeckungen. Anwendbare OSHA-Standards: Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes und 1910.141.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 7
Quelle:…
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