1) Wechselstromgerät ist nicht in Betrieb und setzt die Mitarbeiter Hitzegefahren aus (Hitzschlag, Hitzeerschöpfung). 2) Mitarbeiter sind nicht vor COVID-19 geschützt [Referenzabschnitt 5 (a) (1) des OSHACT und „Vorbereitung von Arbeitsplätzen für COVID-19"].
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 5
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-08-03
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 5
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-08-03
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