Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a). Kunden dürfen das Haus betreten und ohne Gesichtsbedeckung gewartet werden. Der Arbeitgeber setzt das Tragen von Gesichtsmasken/Belägen für Kunden nicht gemäß der Exekutivverordnung des Gouverneurs durch.
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Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a). Gemeinschaftsräume und häufig berührte Flächen werden nicht regelmäßig gereinigt und desinfiziert. b.) Nachdem mehrere Mitarbeiter positiv auf COVID-19 getestet wurden, wurden Bereiche, in denen sie arbeiteten, nicht…
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