1. 3205 (b) (3): Arbeitgeber, der sich weigert, Mitarbeiter über mögliche COVID-Risikopositionen zu informieren oder Kontaktverfolgung durchzuführen.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-12-11
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-12-11
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