3205 (c) COVID-19-Richtlinien und -Verfahren nicht durchzusetzen. 3205 (c) (3) (B) (3) Mitarbeiter nicht über Exposition informieren. 3205 (c) (2) (B) Mitarbeiter können mit Symptomen arbeiten.
Angebliche Gefahren: 3, Angestellte exponiert: 5
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-01-07
Angebliche Gefahren: 3, Angestellte exponiert: 5
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-01-07
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