1. Die Mitarbeiter sind Hitzestressgefahren ausgesetzt, da der Arbeitgeber die Mitarbeiter verpflichtet, Service-, Sanitär- und Vorbereitungsaktivitäten in Flugzeugkabinen durchzuführen, in denen die Temperaturen 100 Grad Fahrenheit überschritten haben, Mitarbeiter Übelkeit, Kopfschmerzen und Erbrechen erlitten haben und der Arbeitgeber nicht wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Hitzestressminderung.
Angebliche Gefahren:…
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