1. Ab dem 6.5.20 hat der Arbeitgeber keine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt, und die Mitarbeiter gelten dennoch als wesentlich und müssen seit Beginn von COVID-19 im Büro auftauchen. Das Büro-Setup bietet keine Entfernung von 6 ft. Der Arbeitgeber hat die Mitarbeiter nun darüber informiert, dass ein…
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