1. 1. Die Mitarbeiter sind nicht für N95-Atemschutzgeräte geeignet, die bei der Arbeit mit Covid-19-Patenten verwendet werden müssen. Anwendbarer OSHA-Standard: 1910.134 (c) (1) (ii)
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 4
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-12-03
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 4
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-12-03
12
Bemerkungen
Kommentar
