1. Mitarbeiter, die möglicherweise COVID-19 ausgesetzt waren, müssen zur Arbeit kommen und an Besprechungen im Büro teilnehmen. Der Urlaub wird denjenigen nicht zur Verfügung gestellt, die für die Betreuung von Angehörigen mit COVID-19 erforderlich sind.
Quelle: Osha.gov | Kassitations-Datum: 2020-12-09
Quelle: Osha.gov | Kassitations-Datum: 2020-12-09
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