1. Der Arbeitgeber hat kein schriftliches Infektionskontrollverfahren eingerichtet, implementiert und aufrechterhalten, um das Risiko der Übertragung von übertragbaren Aerosolkrankheiten zu kontrollieren. T8 CCR 5199 (c) (1). 2. Der Arbeitgeber hat keine wirksamen schriftlichen Quellenkontrollmaßnahmen eingeführt, umgesetzt und aufrechterhalten. T8 CCR 5199 (c) (2). Der Arbeitgeber stellte nicht…
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