T8CCR 3205 (c) (8) (C) (1) Der Arbeitgeber identifiziert und reinigt und desinfiziert häufig berührte Oberflächen und Gegenstände nicht regelmäßig. T8CCR 3205.2 (e) (3) Der Arbeitgeber bewertet nicht, ob er einige oder alle Operationen am Arbeitsplatz einstellen soll, bis die Covid-19-Gefahren korrigiert wurden.