Der Arbeitgeber befolgt nicht die CDC-Richtlinien und Empfehlungen zur Vorbeugung von Covid-19, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Durchsetzung der sozialen Distanz von 6 Fuß und die Benachrichtigung enger Kontakte von diagnostizierten Covid-positiven Personen. Dies ist ein möglicher Verstoß gegen Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes.