1. Der Arbeitgeber entspricht nicht dem COVID-19-Mandat des Gouverneurs in Bezug auf die soziale Distanzierung zwischen Arbeitnehmern und der Öffentlichkeit. Es gibt Unterrichtssitzungen, die mehr als 20 Insassen und Mitarbeiter übersteigen. Die Mitarbeiter arbeiten trotz unschlüssiger oder positiver COVID-19-Testergebnisse. GEFAHRENLAGE: Überall im Übergangswohnungsstandort. 04.11.2020 KR
Angebliche Gefahren:…
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