5141.5155: Der Arbeitgeber hat es versäumt, die Sandstrahlstation, die Lithiumdioxid verwendet, angemessen zu belüften oder zu schützen. 3380: Der Arbeitgeber hat es versäumt, die richtige Verwendung von Hand-, Gesichts- und Augenschutzausrüstung zu beurteilen und zu verlangen. 5162 (a): Auf der Baustelle ist keine funktionierenden Augenspülgeräte vorhanden. 3203…
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