1. Nichteinhaltung von Maßnahmen zur sozialen Distanzierung durch Aufrechterhaltung einer Mindestdistanz von sechs Fuß zwischen Mitarbeitern in öffentlichen Räumen. Nichteinhaltung von Maßnahmen zur sozialen Distanzierung durch Aufrechterhaltung eines Mindestabstands zwischen Personen/Gönnern im öffentlichen Raum. Der Arbeitgeber folgt nicht dem Mandat, die Belegung besonders am Abend einzuschränken. Der…
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